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Türbreite barrierefrei – Die wichtigsten Planungstipps
Barrierefreiheit beginnt an der Tür. Eine gut geplante Tür ermöglicht allen Menschen den Zugang zu Räumen und Gebäuden. In diesem Artikel zeigen wir, welche gesetzlichen Vorgaben und gestalterischen Aspekte barrierefreie Türen erfüllen müssen.
Warum Barrierefreiheit immer wichtiger wird
Ob in Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden oder Arbeitsstätten – Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Eine zugängliche Umgebung ermöglicht Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, älteren Personen oder Familien mit Kinderwagen eine selbstbestimmte Teilhabe am Alltag. Türen spielen dabei eine Schlüsselrolle: Eine normgerechte Türbreite barrierefrei, ausreichend Bewegungsflächen und gut erreichbare Türdrücker sind essenziell, um allen eine komfortable Nutzung zu ermöglichen. Doch welche Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden?
Die wichtigsten Fragen klären wir im Folgenden:
Türbreite barrierefrei – Welche Maße sind vorgeschrieben?
In öffentlichen Gebäuden und privaten Räumen mit Rollstuhlnutzung gelten klare Vorgaben für die barrierefreie Türbreite:
- Lichte Breite: mindestens 90 cm.
- Lichte Höhe: mindestens 205 cm.
- Lichte Leibung: mindestens 26 cm.
Schwellen sind grundsätzlich unzulässig. Falls sie technisch unvermeidbar sind, darf ihre Höhe maximal 2 cm betragen. Diese Vorgaben stellen sicher, dass Türen für alle NutzerInnen problemlos passierbar sind.
Welche Türbreiten gelten für verschiedene Gebäudetypen?
Je nach Gebäudetyp unterscheiden sich die Anforderungen an die Türbreite barrierefrei. In Wohngebäuden sind 80–90 cm als Mindestmaß üblich, während in öffentlichen Gebäuden und Gesundheitseinrichtungen mindestens 90 cm vorgeschrieben sind. Besonders in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen müssen Türen breiter geplant werden, um auch Transportliegen problemlos hindurchführen zu können.

Wie viel Platz erfordert eine barrierefreie Türbreite?
Damit Türen problemlos genutzt werden können, sind ausreichende Bewegungsflächen essenziell. Besonders für eine barrierefrei Türbreite Rollstuhl gelten folgende Mindestanforderungen:
- Drehflügeltüren: 150 cm Breite x 120 cm Tiefe.
- Schiebetüren: Bewegungsraum auf beiden Seiten erforderlich.
- Gegenüberliegende Bauteile: Mindestens 150 cm Tiefe für Richtungsänderungen.
Diese Vorgaben gewährleisten, dass Rollstuhlfahrende die Tür sicher öffnen und sich ohne Einschränkungen bewegen können.
Welche Türen sind nicht barrierefrei?
Karussell- und Pendeltüren sind für mobilitätseingeschränkte Personen schwer nutzbar und daher ungeeignet. Stattdessen sollten automatische Schiebetüren oder Drehflügeltüren mit ausreichender Bewegungsfläche eingeplant werden. Diese ermöglichen eine barrierefreie und komfortable Nutzung.
Automatische Türen für mehr Barrierefreiheit – Welche Lösungen gibt es?
Automatische Türen sind eine komfortable Lösung für barrierefreie Gebäude. Besonders Sensorschiebetüren, motorisierte Drehflügeltüren und berührungslose Türöffner erleichtern den Zugang für alle NutzerInnen. Diese Systeme verbessern nicht nur die Zugänglichkeit, sondern erfüllen auch Hygieneanforderungen in öffentlichen Einrichtungen.
Türbreite barrierefrei im Altbau – Wie gelingt die Nachrüstung
In Altbauten stellen schmale Türöffnungen eine besondere Herausforderung dar. Wo eine bauliche Verbreiterung nicht möglich ist, können spezielle Umbautüren oder versetzte Türbänder helfen, die nutzbare Durchgangsbreite zu optimieren. Zudem gibt es Förderprogramme, die gezielt die barrierefreie Nachrüstung im Bestand unterstützen.
DIN-Vorgaben für barrierefreie Türbreiten – Welche Unterschiede haben die 18040-1 und 18040-2?
Die DIN 18040 regelt die Anforderungen an eine barrierefreie Türbreite Rollstuhl, unterscheidet dabei jedoch zwischen öffentlichen Gebäuden (Teil 1) und Wohngebäuden (Teil 2). Während DIN 18040-1 strengere Vorgaben für Bewegungsflächen und Türbreiten vorsieht, bietet DIN 18040-2 mehr Flexibilität für private Wohnräume. Bei der Planung barrierefreier Türen sollte daher immer geprüft werden, welcher Normteil relevant ist.

Was ist ein barrierefreier Türdrücker
Ein barrierefreier Türdrücker muss sicher, leicht bedienbar und für alle Nutzergruppen zugänglich sein. Laut DIN 18040 wird eine U-Form empfohlen, da sie verhindert, dass sich Kleidung ungewollt verfängt. Zudem sorgt die abgerundete, ergonomische Gestaltung für eine einfache Handhabung und minimiert das Verletzungsrisiko.
Für maximale Barrierefreiheit sollten Türdrücker:
- Mit geringem Kraftaufwand bedienbar sein, auch für Menschen mit Einschränkungen.
- Kontrastreich gestaltet sein, um die Sichtbarkeit für seheingeschränkte Personen zu verbessern.
- In geeigneter Höhe angebracht werden, um auch Rollstuhlfahrenden eine komfortable Nutzung zu ermöglichen.
Auf welcher Höhe müssen barrierefreie Türdrücker montiert werden?
Laut DIN 18040 liegt die empfohlene Bedienhöhe für Türdrücker an barrierefreien Türbreiten bei 85 cm, um Rollstuhlfahrenden eine komfortable Nutzung zu ermöglichen. Für große Personen oder RollatornutzerInnen kann diese feste Höhe jedoch weniger ergonomisch sein. Eine flexible Lösung bieten Drückergriffe, da sie:
- In variabler Höhe gegriffen werden können.
- Wenig Kraftaufwand erfordern, besonders bei schweren Türen.
- Die Nutzung unabhängig von Körpergröße oder Mobilitätshilfen erleichtern.
Neben der optimalen Drückerhöhe sollte auch die Türbreite Standard beachtet werden, um eine vollständig barrierefreie Türgestaltung zu gewährleisten.
Moderne Türbedienung – Komfort für alle Nutzergruppen?
Neben klassischen Türdrückern an Türbreiten Standard und Automatiktüren gibt es immer mehr smarte Lösungen für eine barrierefreie Bedienung. Elektrische Türantriebe, App-gesteuerte Türöffner oder sensorgesteuerte Systeme bieten maximalen Komfort und ermöglichen eine mühelose Nutzung für alle. Solche Technologien kommen besonders in Pflegeeinrichtungen, Hotels oder modernen Wohngebäuden zum Einsatz.
Wie lässt sich die finanzielle Förderung für barrierefreie Türen sichern?
Der Umbau eines barrierefreien Eingangsbereichs kann finanziell unterstützt werden. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Förderprogramme, die sowohl private als auch öffentliche Bauprojekte betreffen.
Mögliche Förderquellen:
- KfW-Förderung: Zuschuss von bis zu 6.250 Euro für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Programm 455-B). Voraussetzung: Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen.
- Pflegekassen (§ 40 SGB XI): Bis zu 4.000 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
- Landes- und Kommunalprogramme: Je nach Region stehen zusätzliche Fördermittel oder zinsgünstige Kredite zur Verfügung.
Wichtig: Anträge müssen vor Beginn der Umbauarbeiten für eine barrierefreie Türbreite gestellt werden. Eine frühzeitige Beratung hilft, alle Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.

Barrierefreie Beschilderung – Was ist wichtig?
Ein gut durchdachtes Beschilderungssystem erleichtert die Orientierung und ermöglicht Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen den selbstständigen Zugang zu Räumen. Besonders in öffentlichen Gebäuden sind klare und für alle gut lesbare Türschilder an Türbreiten barrierefrei unerlässlich.
Wichtige Anforderungen:
- Montagehöhe: 120 bis 140 cm, damit auch Rollstuhlnutzende die Schilder problemlos erfassen können.
- Taktil und visuell wahrnehmbar: Erhabene lateinische Großbuchstaben und Brailleschrift nach DIN 32976.
- Kontrastreicher Hintergrund: Erleichtert die Lesbarkeit für Menschen mit Seheinschränkungen.
- Klare Symbolik: Piktogramme sollten leicht verständlich und normgerecht gestaltet sein.
Barrierefreie Türen durchdacht planen
Barrierefreie Türen sind ein essenzieller Bestandteil inklusiver Architektur. Die richtige Türbreite barrierefrei, ausreichende Bewegungsflächen und gut erreichbare Türdrücker tragen dazu bei, dass Gebäude für alle Menschen zugänglich sind. Neben gestalterischen und technischen Anforderungen spielen auch finanzielle Fördermöglichkeiten eine wichtige Rolle. Wer frühzeitig plant und Normen sowie Förderprogramme berücksichtigt, schafft langfristig mehr Komfort, Sicherheit und Teilhabe für alle Nutzenden.
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